Leistungspreis ab 01.01.2026
2,11 € / m³
inklusive 7 % gesetzlicher Umsatzsteuer (1,97 € / m³ netto). Die Wasserentnahme wird über den Wasserzähler ermittelt.
Unsere Allgemeinen Preisregelungen für die Wasserversorgung, gültig ab 1. Januar 2026.
Schätzen Sie schnell und unverbindlich Ihre jährlichen Wasserkosten. Geben Sie einfach Ihre Haushaltsgröße oder Ihren Jahresverbrauch an, der Rechner aktualisiert sich automatisch.
Geschätzter Verbrauch: 70 m³/Jahr (Richtwert rund 96 Liter pro Person und Tag).
Ihren Jahresverbrauch finden Sie auf der letzten Abrechnung.
Die meisten Haushalte haben einen Standard-Zähler (bis 5 m³/h).
Geschätzte Kosten pro Jahr
351 €
das sind rund 29 € pro Monat
Unverbindliche Schätzung auf Basis der ab 1. Januar 2026 gültigen Preise (Leistungspreis 2,11 €/m³ brutto inkl. 7 % USt, Grundpreis je nach Zählergröße). Maßgeblich für die Abrechnung ist allein Ihr gemessener Zählerstand.
Für die Benutzung der Wasserversorgungsanlagen wird ein Wasserpreis erhoben. Er setzt sich aus einem Grundpreis (deckt anteilig die Fixkosten, abhängig von der Zählergröße) und einem Leistungspreis (bezogen auf die verbrauchte Wassermenge) zusammen.
Leistungspreis ab 01.01.2026
2,11 € / m³
inklusive 7 % gesetzlicher Umsatzsteuer (1,97 € / m³ netto). Die Wasserentnahme wird über den Wasserzähler ermittelt.
| Zählergröße | Dauerdurchfluss Q3 | netto € / Jahr | brutto € / Jahr |
|---|---|---|---|
| bis max. 5 m³/h | Q 3/4 | 189,60 | 202,87 |
| mehr als 5 bis max. 10 m³/h | Q 3/10 | 455,04 | 486,89 |
| mehr als 10 bis max. 20 m³/h | Q 3/16 | 758,40 | 811,49 |
| mehr als 20 bis max. 35 m³/h | Q 3/25 | 1.327,20 | 1.420,10 |
| mehr als 35 bis max. 110 m³/h | Q 3/63 | 4.550,40 | 4.868,93 |
| mehr als 110 bis max. 180 m³/h | Q 3/100 | 6.825,60 | 7.303,39 |
| mehr als 180 bis max. 350 m³/h | Q 3/250 | 13.272,00 | 14.201,04 |
Die Kosten für die Erstellung eines Hausanschlusses sind vom Anschlussnehmer zu erstatten. Die Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Inbetriebsetzung der Kundenanlage
66,77 €
pauschal je Inbetriebsetzung, inklusive 7 % USt (62,40 € netto). Gültig ab 01.01.2026.
Die Kosten einer Nachprüfung (Gebühren der Prüfstelle sowie Ein- und Ausbau und Transport des Wasserzählers) sind in tatsächlicher Höhe zu erstatten.
Die Entgelte werden privatrechtlich nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und der Ergänzenden Bestimmungen des Zweckverbandes erhoben. Die Allgemeinen Preisregelungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft (beschlossen am 04.12.2025, gez. Christian Zwingmann, Verbandsvorsitzender).
Die vollständigen Preisregelungen und Satzungen finden Sie im Download-Bereich. Alle Preisangaben ohne Gewähr.
Der Wasserpreis besteht aus einem Grundpreis, der anteilig die Fixkosten deckt und von der Zählergröße abhängt, und einem Leistungspreis für die verbrauchte Wassermenge. Der Leistungspreis beträgt ab dem 1. Januar 2026 2,11 € je Kubikmeter, der Grundpreis für einen Standard-Haushaltszähler (bis 5 m³/h) 202,87 € pro Jahr, jeweils inklusive 7 % Umsatzsteuer.
Die Wasserentnahme wird über den Wasserzähler ermittelt. Maßgeblich für die Abrechnung ist allein Ihr gemessener Zählerstand. Als Richtwert für die Planung: Eine Person verbraucht rund 35 m³ pro Jahr, das sind etwa 96 Liter pro Tag.
Die Kosten für die Erstellung eines Hausanschlusses werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und sind vom Anschlussnehmer zu erstatten. Für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage fällt eine Pauschale von 66,77 € inklusive 7 % Umsatzsteuer an.
Je Mahnung fallen 5,00 € an. Eine Einstellung der Versorgung kostet 66,77 € inklusive 7 % Umsatzsteuer, die Wiederaufnahme wird wie eine Inbetriebsetzung berechnet.
Die vollständigen Preisregelungen und Satzungen stehen im Download-Bereich als PDF bereit. Sie werden nach Maßgabe der AVBWasserV und der Ergänzenden Bestimmungen des Zweckverbandes erhoben und gelten ab dem 1. Januar 2026.
Wir helfen Ihnen gern weiter, ob zu Wasserpreis, Hausanschluss oder Zählerstand.