Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den unter https://wasser.netzlicht.eu veröffentlichten Webauftritt von Trinkwasserzweckverband Oberes Leinetal.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente ist der internationale Standard PDF/UA-1 Grundlage für die Barrierefreiheit.

Methodik der Prüfung: Externe Prüfung nach dem BITV-Test des Projektes BIK (98 Prüfschritte, prozessorientiert) durch die Prüfstelle BITV-Consult, Detlef Girke.

Zuletzt geprüft: Diese Website wurde zuletzt im Zeitraum 05.08.2026 bis 15.08.2026 überprüft. Die geprüften Seiten wurden am 15.08.2026 als vollständig vereinbar mit der BITV 2.0 und der EN 301 549 bewertet.

Der vollständige Prüfbericht der Prüfstelle steht zum Nachlesen zur Verfügung: BITV-Prüfbericht vom 15.08.2026 (PDF, 0,8 MB).

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei:

Ein Teil der im Download-Bereich bereitgestellten PDF-Dokumente (ältere Satzungen, Preisregelungen und Formulare) ist nicht mit PDF/UA-konformen Strukturinformationen versehen und mit Screenreadern daher nur eingeschränkt nutzbar. Es handelt sich um Bestandsdokumente, die vor der Umstellung dieser Website erstellt wurden. Wir ersetzen sie schrittweise durch barrierefreie Fassungen. Bis dahin stellen wir Ihnen die Inhalte auf Anfrage in einer für Sie zugänglichen Form zur Verfügung, telefonisch unter 03605 5425-0 oder per E-Mail an info@twzv-leinetal.de.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 31.08.2026 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser Formular „Barriere melden" an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.tlmb-thueringen.de/service/ansprechpartner/landesdurchsetzungsstelle-it/

Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgender Adresse:

Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt

Telefon: 0361 573118007

E-Mail: internet@tlmb.thueringen.de